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Markus Koob
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Frage von Ilja M. •

Hallo Herr Koob, im Zusammenhang der Wahl des neuen Fraktionschef der CDU/CSU nächsten Mittwoch habe ich die Frage: zahlt der Staat die Rückkehr der Parlamentarierer zur Wahl während eines Urlaubs?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Nein, der Staat übernimmt für die Wahl des neuen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 29. Juli 2026 nicht die Kosten einer Reise vom privaten Urlaubsort nach Berlin und anschließend zurück an den Urlaubsort.

 

Bei dem Termin handelt es sich um eine Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und nicht um eine Sondersitzung des Deutschen Bundestages oder eines seiner Ausschüsse. Insbesondere kurzfristige Flüge oder Umbuchungen bei einer Anreise aus einem ausländischen Urlaubsort müssen die betroffenen Abgeordneten daher selbst bezahlen.

 

Bundestagsabgeordnete können innerhalb Deutschlands grundsätzlich die ihnen zur Verfügung gestellte Netzkarte der Deutschen Bahn nutzen. Eine darüber hinausgehende gesonderte Erstattung der durch die Unterbrechung eines Urlaubs entstehenden Reisekosten erfolgt jedoch nicht.

 

Ich halte diese Regelung auch für richtig: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten nicht für zusätzliche Kosten aufkommen müssen, die aufgrund einer fraktionsinternen Personalentscheidung und der Rückkehr aus einem privaten Urlaub entstehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Markus Koob

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