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Marie-Agnes Strack-Zimmermann
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Frage von Tendai M. •

Befürwortet Ihre Partei die Abschaffung des § 166 StGB (Antiblasphemie Paragraph)?

Sehr geehrte Frau Dr. Strack-Zimmermann,

im Kontext von Art. 5 GG & Art. 10(1) EMRK sowie der jüngsten weltweiten gewaltsamen Verfolgung von Religionskritikern einschließlich in Europa, würde sich Ihre Partei für die Aufhebung des Anti-Blasphemiegesetzes §166 StGB (u. ähnliche gesetzliche Reglungen) fördern?

Falls nein, warum? Falls ja, welche Maßnahmen würden unterstützt, um sicherzustellen, dass der wesentliche Inhalt nicht einfach durch das Verschärfen/Ausweiten anderer Strafgesetze ersetzt wird? Zum Beispiel durch eine Ausweitung/Interpretation der Gesetze gegen Hassrede, Aufstachelung, Beleidigung usw., sodass im Wesentlichen dieselbe Rede kriminalisiert wird?

(Ich stelle allen großen deutschen Fraktion dieselbe Frage um die derzeitige Stelle der Partei zu verstehen als Recherche für einen Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift über die Reform des europäischen Menschenrechtssystems.)

Vielen Dank für Ihre Klarstellung der Parteipositionen.

Mit freundlichen Grüßen
Tend

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M., 

das Strafrecht muss Ultima Ratio bleiben. Als schärfstes Schwert des Rechtsstaats darf man nicht leichtfertig bestimmtes Verhalten unter das Strafgesetzbuch fassen. Der Blasphemie-Paragraph ist dabei nicht unproblematisch. Mit Blick auf die bestehenden Spannungen in unserer Gesellschaft ist eine Streichung des Paragraphen derzeit nicht geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Marie-Agnes Strack-Zimmermann

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