Antwort ausstehend von Marcus Optendrenk CDU
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Antwort 30.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Diese gelten für alle Beamtinnen und Beamten, also auch für die Versorgungsempfänger.
Antwort 30.09.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen.
Antwort 28.07.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Unabhängig vom Einzelfall werden derzeit eine Vielzahl beamtenrechtlicher Regelungen auf ihrer praktische Anwendbarkeit überprüft.

