Wann ist mit einer Regelung der Besoldungsdefizite aus der Vergangenheit zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
es gibt im Land NRW noch zahlreiche Widersprüche gegen die Besoldung die aus den Jahren 2013 ff stammen und nicht beschieden sind. Ursprünglich bestand die Hoffnung, dass nach der BVerfG Entscheidung 2020 auch eine Altfallregelung getroffen wird, da die Besoldung der maßgeblichen Jahre rechtswidrig war. Dies ist bisher noch nicht der Fall. Ich hatte mich in dieser Angelegenheit an meinen damaligen Dienstherrn gewandt und nach der Abwicklung der Altfälle gefragt. Von dort erhielt ich die Auskunft, dass keinerlei Zahlungen erfolgen können, da eine gesetzliche Regelung aussteht. Das zuständige Ministerium hat das Fehlen einer Altfallregelung für die betreffenden Jahre bestätigt, aber sich nicht dazu geäußert wann damit zu rechnen ist. Wird der Gesetzgeber diese Lücke schließen, oder ist es erneut erforderlich, durch alle Instanzen zu klagen, damit die Beamten auch für die zurückliegenden Jahre zu ihrem Recht kommen?

