Im Herbst wollen Sie den Entwurf eines neuen Besoldungsgesetztes vorlegen. Erfolgt hierbei auch eine Neuberechnung der Jahre vor 2026?
Sehr geehrter Herr Optenbrenk,
für den Herbst haben Sie einen Entwurf zur Reformierung der Besoldung angekündigt. Bekanntlich wird dies notwendig, da das BVerfG in seinem letzte Beschluss die Kriterien für die Erreichung einer amtsangemessenen Besoldung völlig neu definiert hat.
Nach Ihren bisherigen Einlassungen zum Thema, ist der Eindruck zu gewinnen, dass das angekündigte Gesetz seine Wirkung bestenfalls ab 2026 entfalten wird.
Wie sieht es aber mit den Jahren vor 2026 aus? Auch für die zurück liegenden Jahre sind eine große Zahl an Widersprüchen gegen die Besoldung aktenkundig.
Wird das Gesetz auch die zurück liegenden Jahre aufgreifen oder wird es hierzu noch eine gesonderte Regelung geben?
Sehr geehrter Herr K.,
die Landesregierung hat in diesem Jahr drei größere Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Beamten- und Besoldungsrechts. Die Übertragung des Tarifabschlusses ist abgeschlossen, die Dienstrechtsreform ist im Landtagsverfahren. Die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils aus 2025 läuft derzeit in Richtung Landtag. Das erfordert umfangreiche Berechnungen mit immensem Rechenaufwand. Der Entwurf umfasst alleine 150 Seiten.
Daher erfolgt zunächst nur die Berechnung für die Zeit ab 2026. Im nächsten Schritt soll nach Verabschiedung des Gesetzes auch die Rückrechnung für die Zeit vor 2026 erfolgen. Die daraus abzuleitenden Erkenntnisse werden dann in einem eigenen Verfahren abzuwickeln sein. Auch hierzu muss auf der Basis des neuen Berechnungssystems für jedes einzelne Jahr rückgerechnet werden.
Ich hoffe, dass dies Ihre berechtigte Frage beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Marcus Optendrenk

