Im Herbst wollen Sie den Entwurf eines neuen Besoldungsgesetztes vorlegen. Erfolgt hierbei auch eine Neuberechnung der Jahre vor 2026?
Sehr geehrter Herr Optenbrenk,
für den Herbst haben Sie einen Entwurf zur Reformierung der Besoldung angekündigt. Bekanntlich wird dies notwendig, da das BVerfG in seinem letzte Beschluss die Kriterien für die Erreichung einer amtsangemessenen Besoldung völlig neu definiert hat.
Nach Ihren bisherigen Einlassungen zum Thema, ist der Eindruck zu gewinnen, dass das angekündigte Gesetz seine Wirkung bestenfalls ab 2026 entfalten wird.
Wie sieht es aber mit den Jahren vor 2026 aus? Auch für die zurück liegenden Jahre sind eine große Zahl an Widersprüchen gegen die Besoldung aktenkundig.
Wird das Gesetz auch die zurück liegenden Jahre aufgreifen oder wird es hierzu noch eine gesonderte Regelung geben?

