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Marcus Optendrenk
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Frage von Erna W. •

Wird auch die Versorgung im Herbst angepasst oder nur die Besoldung?

Sehr geehrter Herr Optendrenk,

Sie haben ja gesagt, dass es im Herbst eine Anpassung der Besoldung an die neue Rechtsprechung geben wird? Ist absehbar, ob es bei der sehr hohen (und rechtlich fragwürdigen) Familienzuschlägen bleiben wird oder ist absehbar, dass diese in der bisherigen Form zumindest teilweise in das Grundgehalt importiert werden und somit auch Versorgungsempfänger mit einer Anpassung der Bezüge rechnen können? Werden sich die im Herbst geplanten Besoldungsanpassungen zu einer Erhöhungen der Besoldung für kinderlose Beamte und für Versorgungsempfänger führen oder gehen diese wieder leer aus und müssen klagen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau W.

die von Ihnen aufgeworfenen Fragen werden im jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren durch den Landtag zu beraten sein. 
Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der sogenannten Verbändebeteiligung und unterliegt möglicherweise noch Veränderungen. Bezogen auf die Versorgungsempfänger ist bislang keine abweichende Regelung gegenüber aktiven Beamtinnen und Beamten  vorgesehen, da es auf der Basis der Grundsätze des BVerfG immer um die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation geht. Diese gelten für alle Beamtinnen und Beamten, also auch für die Versorgungsempfänger.
Mit freundlichen Grüßen 

Marcus Optendrenk 

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