Wird auch die Versorgung im Herbst angepasst oder nur die Besoldung?
Sehr geehrter Herr Optendrenk,
Sie haben ja gesagt, dass es im Herbst eine Anpassung der Besoldung an die neue Rechtsprechung geben wird? Ist absehbar, ob es bei der sehr hohen (und rechtlich fragwürdigen) Familienzuschlägen bleiben wird oder ist absehbar, dass diese in der bisherigen Form zumindest teilweise in das Grundgehalt importiert werden und somit auch Versorgungsempfänger mit einer Anpassung der Bezüge rechnen können? Werden sich die im Herbst geplanten Besoldungsanpassungen zu einer Erhöhungen der Besoldung für kinderlose Beamte und für Versorgungsempfänger führen oder gehen diese wieder leer aus und müssen klagen?

