Selbstverständlich darf man die AfD nicht “gewähren“ lassen, so wie Sie es schreiben. Aus diesem Grund ist die AfD bereits von einigen parlamentarischen Vorgängen, beispielsweise von der Teilnahme bzw. dem Beiwohnen im Parlamentarische Kontrollgremium, zu Recht ausgeschlossen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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