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Marc Henrichmann
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Frage von Diana F. •

Warum erfasst das AZR Abschiebungen aus dem Kirchenasyl und die genauen Duldungsgründe nicht standardisiert?

Sehr geehrter Herr Henrichmann,

das Kirchenasyl hat keine gesetzliche Grundlage. Dennoch erfasst das Ausländerzentralregister (AZR) nicht, wie viele Abschiebungen aus Kirchengebäuden vollzogen wurden oder scheiterten. Auch beim Duldungsbestand (§ 60a AufenthG) fehlt eine transparente Aufschlüsselung nach den genauen Abschiebungshindernissen.Hierzu folgende Fragen:

Welche Initiativen plant Ihre Fraktion für eine lückenlose Erfassung und den konsequenten Vollzug von Abschiebungen aus dem Kirchenasyl im AZR?

Warum wird der Duldungsbestand nicht detailliert nach Verweigerungsgründen wie Identitätstäuschung oder verweigerter Mitwirkung aufgeschlüsselt?

Welche Gesetzesverschärfungen planen Sie, um das Kirchenasyl und die missbräuchliche Nutzung von Duldungen als Abschiebebremsen zu beenden?

Quellen:

Kein Abschiebungshindernis (OLG München, Az. 4 OLG 13 Ss 348/19). Duldung nach § 60a AufenthG.Das Register führt keine Variable zum Zugriffsort „Kirchenasyl“ (Bundestagsdrucksache 21/4398).

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau F., 

für Ihre Fragen danke ich und antworte gerne. 

Wie Sie richtig darlegen, gibt es hinsichtlich des sog. Kirchenasyls keine rechtliche Grundlage. Aus diesem Grund werden Menschen, die Kirchenasyl in Anspruch nehmen durchaus aus den Häusern abgeholt und abgeschoben, sofern das reguläre Asylverfahren beendet worden ist. Wer eine Duldung erhalten hat, wurde dabei vorher bereits geprüft. Sollte der Duldungsgrund entfallen bzw. der Zustand der Duldung beendet werden, dann müssen diese Personen das Land verlassen und werden, falls nötig, auch aus dem Kirchenasyl geholt. 

Erst kürzlich wurde das Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG verabschiedet, das einen besseren und schnelleren Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen im Migrationsbereich zum Ziel hat, um die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen des MDWG ist beispielsweise die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die während der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Den Inhalt dieses Gesetzes können Sie bei Interesse auch im Internet abrufen. 

Verschärfungen werden derzeit vor allem mit Blick auf den möglichen Einsatz von KI diskutiert.

Hinsichtlich Ihrer Frage zum Duldungsbestand muss klargestellt werden, dass dieser aufgeschlüsselt und aufgelistet wird. Bei Bedarf können Sie dies beispielsweise beim Mediendienst Integration nachlesen. 

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Für Rückfragen oder Anmerkungen stehe ich unter marc.henrichmann@bundestag.de gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Henrichmann

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