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Marc Henrichmann
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Frage von Diana F. •

Warum erfasst das AZR Abschiebungen aus dem Kirchenasyl und die genauen Duldungsgründe nicht standardisiert?

Sehr geehrter Herr Henrichmann,

das Kirchenasyl hat keine gesetzliche Grundlage. Dennoch erfasst das Ausländerzentralregister (AZR) nicht, wie viele Abschiebungen aus Kirchengebäuden vollzogen wurden oder scheiterten. Auch beim Duldungsbestand (§ 60a AufenthG) fehlt eine transparente Aufschlüsselung nach den genauen Abschiebungshindernissen.Hierzu folgende Fragen:

Welche Initiativen plant Ihre Fraktion für eine lückenlose Erfassung und den konsequenten Vollzug von Abschiebungen aus dem Kirchenasyl im AZR?

Warum wird der Duldungsbestand nicht detailliert nach Verweigerungsgründen wie Identitätstäuschung oder verweigerter Mitwirkung aufgeschlüsselt?

Welche Gesetzesverschärfungen planen Sie, um das Kirchenasyl und die missbräuchliche Nutzung von Duldungen als Abschiebebremsen zu beenden?

Quellen:

Kein Abschiebungshindernis (OLG München, Az. 4 OLG 13 Ss 348/19). Duldung nach § 60a AufenthG.Das Register führt keine Variable zum Zugriffsort „Kirchenasyl“ (Bundestagsdrucksache 21/4398).

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