Wie gewährleistet das Parlamentarische Kontrollgremium wirksame Kontrolle, wenn die Bundesregierung Auskünfte über mögliche Epstein-Bezüge selbst unter Geheimschutz verweigert?
Sehr geehrter Herr Henrichmann,
die Antwort der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 21/5804, insbesondere Frage 2 auf Seite 4, wirft grundsätzliche Fragen zur parlamentarischen Kontrolle auf.
Die Bundesregierung verweigert Angaben zum möglichen Informationsaustausch mit FBI, CIA und Mossad im Epstein-Komplex ausdrücklich auch in eingestufter Form. Zur Begründung verweist sie auf den Schutz internationaler nachrichtendienstlicher Zusammenarbeit.
Als Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums frage ich Sie, welche Kontrollinstrumente in solchen Fällen zur Verfügung stehen und wie deren Wirksamkeit gewährleistet wird.
Wird geprüft, ob die vollständige Auskunftsverweigerung verfassungsrechtlich ausreichend begründet ist?
Mir geht es nicht um die Offenlegung geschützter Informationen, sondern um die Nachvollziehbarkeit demokratischer Kontrolle.
Quelle: BT-Drs. 21/5804, Frage 2, S. 4.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stefan G.

