Sehr geehrter Herr MdB Henrichmann, wie positionieren Sie sich politisch zu der Tatsache, dass das PKG im Dt.-Bundestag NICHT (!) nach parteipolitischem "Proporz" (gem. Wählerauftrag) besetzt wird ?
Ausgangslage:
In der NS-Diktatur- und auch in der SED-Diktatur wurden die sog. "Geheimdienste" BEKANNTLICH parteipolitisch dazu missbraucht, Oppositionelle zu bespitzeln und der staatlichen Willkür zuzuführen.
In der demokratischen und rechtsstaatlichen BRD wird das PKG - dem Sie persönlich als Ausschuss-Mitglied vorstehen - NICHT nach parteipolitischem Proporz besetzt - wie folgt :
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/geheimdienst-gremium-reichinnek-afd-102.html
Sehen Sie durch die Ausgrenzung von AfD & "Die Linke" im PKG die Gefahr, dass Oppositionelle durch unsere "Dienste" aus machtpolitischen Gründen bespitzelt werden können ? ...und es im PKG möglichst "geräuschlos" durchgewunken werden soll ?
Warum spiegelt sich im PKG nicht der demokratische & rechtsstaatliche Wählerwille gem. Proporz wider ?
Welche Partei(en) wird/werden die noch vakanten drei PKG "Posten" besetzen dürfen ?
Ist es demokratisch, wenn die kleine SPD die große AfD "vorführt" ?
MfG
Michael P.

Sehr geehrter Herr P.,
ich bedanke mich bei Ihnen für die Frage.
Das Parlamentarische Kontrollgremium spielt eine zentrale Rolle in der demokratischen Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland – dem BfV, BND und MAD. Als Vorsitzender dieses Gremiums ist mir bewusst, wie wichtig Transparenz und demokratische Kontrolle gerade bei sensiblen Sicherheitsfragen sind.
Unsere Arbeit im Parlamentarischen Kontrollgremium unterscheidet sich drastisch von der Arbeit in gewöhnlichen Ausschüssen im politischen Berlin. Wir erhalten hochvertrauliche Informationen von unseren Nachrichtendiensten und ausländischen Partnern. Diese Informationen sind sicherheitsrelevant und setzen ein besonderes Maß an Integrität und Verlässlichkeit voraus. Ein belastbares Vertrauensverhältnis zu unseren Nachrichtendiensten ist dabei die Grundlage unserer Arbeit.
Die Mitglieder des PKGr werden nicht nach dem üblichen Proporzprinzip bestimmt, sondern in geheimer Wahl vom Bundestag mit sog. „Kanzlermehrheit“ gewählt. Jeder Abgeordnete entscheidet dabei nach seinem Gewissen. Das hat gute Gründe: Gerade in Zeiten wachsender hybrider Bedrohungen – auch durch ausländische Einflussnahme – ist es entscheidend, dass die Gremienmitglieder das Vertrauen einer breiten Mehrheit des Parlaments genießen.
Wenn ein Kandidat – unabhängig von der Parteizugehörigkeit – dieses Vertrauen nicht erhält, liegt es an der Fraktion, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Dies ist kein Ausdruck von Ausgrenzung, sondern gelebte parlamentarische Verantwortung.
Ich danke Ihnen für Ihre kritische Nachfrage und das Interesse an der parlamentarischen Kontrolle unserer Nachrichtendienste.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann