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Manfred Ländner
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Frage von Jennifer H. •

Frage an Manfred Ländner von Jennifer H. bezüglich Familie

Sehr geerhter Herr Ländner,
die „Empfehlungen [...] für die Kindertagespflege [...]“, die seit dem 1. Januar 2017 gelten, empfehlen nicht mal 4 Euro pro Stunde und Kind – inklusive sämtlicher Kosten, die anfallen.

Leider zeigt die Verwaltungsinfo zu diesen Empfehlungen, dass die Verantwortlichen sich nicht ausreichend mit dem Thema auseinandergesetzt haben.
„[...]Nachdem eine Tagespflegeperson nur bis zu maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen darf, während eine Kinderpflegerin in einer Krippe anteilig sechs Kinder betreut, wurden lediglich 5/6 in Ansatz gebracht. [...].“

Diese Aussage zeigt, dass die Empfehlungen schlecht durchdacht sind. In Bayern wurden bereits 2017 3,7 Kinder von einer Fachkraft betreut – nicht 6.
Eine Kindertagespflegeperson (KTPP) darf max. 5 Kinder betreuen. In Anbetracht der Tatsache, dass eine KTPP somit mehr Kinder betreut und auch noch selbstständig ist, müsste der Betrag deutlich nach oben korrigiert werden.
Es gibt bereits Berechnungen, die belegen, dass nicht mal 4,50 Euro pro Kind und Stunde ausreichen, um angemessen in die Rentenversicherung einzuzahlen, um im Alter nicht in in die Altersarmut zu rutschen.
Es wäre schon ein riesiger Fortschritt, wenn die staatliche Förderung der Kindertagespflege an die Förderung der Kitas angepasst wäre.
Wir KTPP werden meist ausschließlich von den Jugendämtern bezahlt und bekommen nicht mal ein vergleichbares Äquivalent zum Mindestlohn.
Angesichts der Tatsache, dass wir genau das bieten, was Familien und auch die Gemeinden brauchen, ist es unverständlich, dass die Kindertagespflege in Bayern so schlecht gefördert wird.
Wir bieten kleine Gruppen, einen guten Betreuungsschlüssel, individuelle und flexible Betreuung, wir stellen unsere Räumlichkeiten zur Verfügung, die Betreuungsqualität ist vergleichbar mit der in den Kitas, wir bieten eine feste Bezugsperson und ein Stück Familie.

Unsere Frage an Sie ist nun: Wie wollen Sie die Kindertagespflege in Bayern in Zukunft fördern?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau H.,

für uns ist die Kindertagespflege ein wichtiger Bestandteil für die Betreuung von Kindern, der unterstützt werden muss. Die Kindertagespflege steht nach wie vor im Fokus des Handelns der bayerischen Staatsregierung, der CSU-Fraktion und des Sozialministeriums.

Allerdings muss auch festgestellt werden, dass in erster Linie die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Jugendhilfe Verantwortung haben. Die Betreuung der Kleinsten in unserer Gesellschaft ist eine kommunale Aufgabe, dies gilt auch für die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten. Die kommunale Selbstverwaltung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt und zum Funktionieren unseres Staates einen wesentlichen Beitrag geleistet. Natürlich ist der Staat aufgerufen, die Kommunen bei wichtigen Aufgaben zu unterstützen, wie z.B. im Bereich der Kinderbetreuung.

Der Freistaat hat in den vergangenen Jahren viel für eine gesteigerte Attraktivität der Tagespflege getan:

- Einführung der staatlichen Förderung der Tagespflege mit Inkrafttreten des BayKiBiG (2006).
- Tagespflege kann auch in anderen Räumen stattfinden (außerhalb der Wohnung der Eltern oder der Tagespflegeperson (2006).
- Einführung der Großtagespflege (2006).
- Auszahlung eines Qualifizierungszuschlags als Voraussetzung für die staatliche Förderung an Tagespflegepersonen, zuzüglich zu dem Tagespflegeentgelt (2006).
- Seit 1.1.2013 reicht für die staatliche kindbezogene Förderung auch die kommunale Mitfinanzierung durch den Landkreis statt wie bisher durch die Gemeinde aus.
- Deckelung des max. möglichen Elternbeitrags auf die 1,5-fache Höhe des staatlichen Anteils der kindbezogenen Förderung als Fördervoraussetzung. Den Eltern wurde dadurch eine echte „Wahlfreiheit“ zwischen der institutionellen Tagesbetreuung und der Tagespflege ermöglicht (2013).
- Einführung eines differenzierten Qualifizierungszuschlags für Tagespflegepersonen, damit z.B. künftig eine einschlägige Berufsausbildung sich in der Bezahlung wiederspiegelt oder z.B. für die Betreuung eines Kindes mit (drohender) Behinderung ein höherer Qualifizierungszuschlag ausgezahlt wird als bei Betreuung eines „Regelkindes“. Zugleich soll damit ein Anreiz für Fort- und Weiterbildung geschaffen werden (2013). Dieses Instrument wird aber wohl oft noch nicht von allen Trägern der Jugendhilfe vollumfänglich genutzt.
- Einführung der Option der einrichtungsähnlichen Förderung für Großtagespflege (Art. 20a BayKiBiG), soweit die dort tätigen Tagespflegepersonen eine besondere Qualifikation aufweisen.
- Förderung der Investitionskosten in Großtagespflegestellen im Rahmen des 1., 2 und 4. Sonderinvestitionsprogramms

Da viele potentielle Tagespflegepersonen die Selbstständigkeit scheuen und lieber als Angestellte tätig wären, hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder in der Regierungserklärung angekündigt, dass bayernweit 2000 Tagespflegepersonen als "helfende Hände" in Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden sollen. Außerdem gibt es Überlegungen, wie Tagespflegepersonen direkt von Gemeinden, Städten bzw. Landkreisen beschäftigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Ländner, MdL