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Frage von Stefan B. •

Frage an Manfred Ländner von Stefan B. bezüglich Recht

Die Bedeutung der Kommunikation zwischen den Behörden des Staates hat insbesondere nach der Flüchtlingskrise deutlich zugenommen. Politiker aller Parteien haben versprochen, dass die vielen verschiedenen Behörden noch viel enger als zuvor zusammenarbeiten werden.

Obwohl die meisten bayerischen Behörden in einem eigenen, vom Internet getrennten Bayernnetz miteinander verbunden sind, verbieten die Dienstvorschriften jedoch eine direkte Kommunikation von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, falls die Nachricht personenbezogene Daten enthält. Zwar gibt es die Möglichkeit einer sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (S/MIME) auch bei den Behörden, diese muss aber bei jedem Nutzer einzeln eingerichtet werden, die Nutzerzertifikate laufen regelmäßig ab und da die verschlüsselten E-Mails an der Netzgrenze nicht vom Virenscanner überprüft werden können, ergeben sich durch die Nutzung neue Gefahrenquellen.

Als ehemaliger Polizeibeamter wissen Sie ja sicher noch, dass eine solche direkte (ausschließlich transportverschlüsselte) Kommunikation zwischen den Beschäftigten der Polizeibehörden deutschlandweit bereits seit langem möglich und zulässig ist.

Meine Fragen an Sie sind:
a) Nutzen Sie selbst privat und dienstlich S/MIME- oder PGP-verschlüsselte E-Mails?
b) Nutzen Sie selbst privat oder dienstlich DE-Mails?
c) Halten Sie es für erforderlich, dass jeder bayerische Beamte mit Beamten anderer bayerischen Behörden direkt, elektronisch und unbürokratisch kommunizieren kann?
d) Werden Sie sich (ggf. wieder als Vorsitzender des Innenausschusses) dafür einsetzen, dass innerhalb der Kommunikation aller bayerischen Behörden eine sog. "Transportverschlüsselung" aktiviert wird und damit ein E-Mailversand ohne zusätzliche (umständliche) Verschlüsselung ermöglicht wird?
e) Sollte zwischen bayerischen Behörden nicht das möglich sein, was schon seit vielen Jahren zwischen den Polizeibehörden / ZKA etc. praktiziert wird?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

a) Ich nutze weder privat noch dienstlich verschlüsselte E-Mails, da ich persönliche und sensible Daten sowie Verschlussangelegenheiten nicht über meinen E-Mail-Account kommuniziere.
b) Nein. Mir ist aber bekannt, dass immer mehr Behörden und Unternehmen in Deutschland diese Art der Kommunikation anbieten.
c) Der Austausch muss sich an Datenschutzvorschriften und weiteren gesetzlichen Vorgaben orientieren, sodass es aufgrund dieser Datenschutzaspekte durchaus zu Einschränkungen im Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden kommen kann – und kommen muss.
d) Derzeit werden intensiv die datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten hinsichtlich der „Transportverschlüsselung“ untersucht. Eine endgültige Antwort kann im Moment jedoch nicht gegeben werden.
e) Die Grundlage für eine verbesserte Kommunikation und Zusammenarbeit der Behörden untereinander wurde bereits durch das Anfang 2016 eingeführte Datenaustauschverbesserungsgesetz geschaffen. Die Einführung ermöglicht zum Beispiel den Zugriff auf die zentral vorgehaltenen Stammdaten einreisender Geflüchteter. Mehrfachidentitäten werden so verhindert. Der Austausch zwischen bayerischen Behörden wird in jedem einzelnen Fall im Hinblick auf dienstliche Notwendigkeit und datenschutzrechtliche Anforderung geprüft. Eine Allgemeinregelung wird es daher nicht geben können.

Mit freundlichen Grüßen,
Manfred Ländner, MdL