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Lothar Riebsamen
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Frage von Nick B. •

Frage an Lothar Riebsamen von Nick B.

Sehr geehrter Herr Riebsamen,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Die Regelungen sind nicht nur in der Bevölkerung, sondern - wie man der Presse entnehmen kann - auch in den Bundestagsfraktionen und CDU, CSU und SPD stark umstritten. Auch die Bodensee-Region war immer wieder als möglicher Standort für Fracking-Vorhaben in der Diskussion. Ich bitte Sie daher, um Ihre Einschätzung zum vorliegenden Gesetzesentwurf und um Beantwortung meiner Fragen:

1) Der Einsatz der Fracking-Technik ist mit großen Risiken verbunden, der wirtschaftliche Nutzen von Fracking in Deutschland ist hingegen umstritten. Halten Sie vor diesem Hintergrund ein Verbot der Technik für vertretbar?
2) Für welche geologischen Formationen sollte die 3000-Meter-Grenze gelten?
3) Nach herrschender Meinung zählt Sandstein als Tight Gas-Lagerstätte auch zu den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Warum soll Tight Gas-Fracking dennoch erlaubt werden?
4) Was soll mit dem anfallenden Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas geschehen?
5) Die Gewinnung von Erdöl und Erdgas hat in den letzten Jahrzehnten wiederholt zu erheblichen Verunreinigungen geführt. Daher möchte ich Sie fragen ob Sie für einen besseren Schutz von Mensch und Grundwasser für die Einführung eines Stands der Technik bei allen Tiefbohrungen sind und Ihres Erachtens Tiefbohrungen einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen sollten und wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Antwort ausstehend von Lothar Riebsamen
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