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Lothar Riebsamen
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Frage von Georg S. •

Frage an Lothar Riebsamen von Georg S. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Riebsamen,
das deutsche Volk hat Sie und andere Bundestagsabgeordneten für eine jeweils 100% Stelle als Volksvertreter gewählt, letztendlich auch mit der moralischen Hoffnung auf Mehreinsatz. Wie kann es aber sein, dass es Abgeordnete gibt, die einen Nebenverdienst haben? Erledigen diese Abgeordneten ihre Arbeit für das deutsche Volk nicht mit vollem Eifer und nicht zu 100 %, weil sie noch Zeit und Energie für weitere unwichtigere Arbeiten haben oder erhalten sie dieses Nebengeld für keine Tätigkeit mit dem Beigeschmack der Bestechung? Was meinen Sie dazu und wie ist es bei Ihnen?

Mit freundlichen Grüßen

Schömer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schömer,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre Frage bezüglich der Nebentätigkeiten von Abgeordneten.

Neben meiner Tätigkeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für den Wahlkreis Bodensee gehe ich keiner entgeltlichen Tätigkeit nach. Wie Sie auf den Seiten des Deutschen Bundestages entnehmen bin ich nur ehrenamtlich Mitglied einiger Gremien. Beispielsweise bin ich Vorsitzender des Vorstandes der Bürgerstiftung Herdwangen-Schönach.

Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben beim Thema Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten eine klare Position. Meine Fraktion hat eine Weiterentwicklung der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unterstützt, die dem Ziel der Transparenz dienen sollen. Die Menschen in Deutschland sollen wissen, welchen beruflichen Nebentätigkeiten ihre Abgeordneten nachgehen. Die Möglichkeit, Nebentätigkeiten auszuüben und zugleich offenzulegen, ist folgerichtig. Die Höhe der Nebeneinkünfte wird in Stufen veröffentlicht. Die Angaben zur Herkunft müssen exakt sein. Dabei ist die Unterscheidung wichtig, ob man während der Mandatszeit das tut, was selbstverständliche Arbeit eines Abgeordneten ist, wie z. B. Reden und Vorträge zu halten – oder ob man seinen bisherigen Beruf als Landwirt, Handwerker oder Anwalt fortsetzt und so gegebenenfalls auch den bisherigen Betrieb und die daran hängenden Arbeitsplätze erhält. Natürlich müssen auch diese Einnahmen als Nebeneinkünfte angegeben werden. Jedoch werden wir in keinem Fall eine Regelung akzeptieren, die es Selbständigen, Handwerkern und Unternehmern nicht mehr möglich macht, Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein. Abgeordnete sollen die Möglichkeit haben, ihren Beruf weiter auszuüben und unabhängig zu bleiben. Wir wollen kein reines Funktionärs- und Beamtenparlament.

Mit der Offenlegungspflicht haben CDU und CSU die Grundlage für mehr Transparenz gelegt, ohne das freie Mandat in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise einzuschränken. Das bestehende Verfahren wurde auch hinlänglich vom Verfassungsgericht bestätigt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Riebsamen