GKV-Ablehnungen & Privatrezept-Einschränkung: Wie sollen chronische Schmerzpatienten versorgt werden?
Sehr geehrte Frau Heitmann,
im Interview mit tagesschau24 am 21.08.2026 schlugen Sie vor, den Zugang zu hochdosiertem Medizinalcannabis auf Privatrezept einzuschränken.
Durch das GKV-Stabilisierungsgesetz lehnen Krankenkassen (wie die BARMER) Kostenübernahmen für Blüten und inhalierbare Extrakte bei chronischen Schmerzpatienten mittlerweile flächendeckend ab. Viele austherapierte Patienten sind daher gezwungen, ihre Medikation als Selbstzahler per Privatrezept zu beziehen.
Dazu meine Fragen:
Wie sollen GKV-Versicherte mit schweren chronischen Erkrankungen versorgt werden, wenn die Kassenübernahme verwehrt und zeitgleich der Weg über das Privatrezept erschwert wird?
Planen Sie bei Nachbesserungen eine verlässliche Ausnahmeregelung für die GKV-Kostenübernahme bei austherapierten Schmerzpatienten?
Mit freundlichen Grüßen
Martin T.
Sehr geehrte*r M. T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich nehme Ihre Sorge sehr ernst. Gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen ist es zentral, dass notwendige Therapien verlässlich zugänglich bleiben und nicht aus finanziellen Gründen wegfallen. Dass Cannabisblüten nicht nur für Sie, sondern für viele Patient*innen einen spürbaren Unterschied in Ihrer Lebensqualität machen, ist ein wichtiger Punkt auch für die politische Bewertung.
Es tut mir daher leid, wenn meine Formulierungen bei tagesschau 24 Verwirrung bei Ihnen ausgelöst haben, aber in der Kürze der Sendung war schwer die Möglichkeit, das Thema differenziert aufzufächern, daher möchte ich es hier gern noch einmal tun:
Zuerst einmal:
- Mir ist wichtig - und das habe ich bei Tagesschau24 ja auch betont - dass Patientinnen und Patienten, die auf Cannabis-Blüten als Medizin angewiesen sind, diese auch bekommen. Und zwar genau die Sorten und mit dem THC-Gehalt, der für sie individuell genau passend und richtig ist. Und genau das sollte, wenn es von einem Arzt oder einer Ärztin im Rahmen einer medizinisch begründeten Behandlung verordnet wurde, auch durch die Krankenkassen erstattungsfähig sein.
Eben deshalb:
- lehnen wir als Grüne die Regelung, die in der letzten Sitzungswoche im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vor der Sommerpause noch schnell im Gesundheitsausschuss durchgedrückt wurde, klar ab. Sie besagt unter anderem, dass Cannabisblüten künftig gar nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Erstattungsfähig bleiben unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon. Für die Cannabistherapie zulasten der GKV wurde zudem ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vorgeschrieben. Es ist im Rahmen dessen mehr als fragwürdig, welchen Einfluss einzelne Hersteller auf das Zustandekommen dieser Regelung genommen haben und ob im Zusammenhang mit entsprechenden Zulassungsverfahren Druck auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfAM) ausgeübt wurde. Mehr Infos dazu finden Sie hier beim Spiegel online: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/cannabis-investitionen-profitieren-csu-spender-von-neuer-cannabis-regelung-a-4438334d-e2a6-4df4-97a3-041bab25710f. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion dazu außerdem eine umfangreiche Anfrage mit der Drucksachennummer 21/7743 an die Bundesregierung eingereicht und erwarten mit Spannung die Antworten -
- auch in der Hoffnung, dass die Aufdeckung dieser Lobby-Regelung hoffentlich dazu führt, dass sie wieder rückgängig gemacht wird.
- Dass Patient*innen schon heute immer wieder auf Privatrezepte ausweichen müssen, ist aus unserer Sicht kein gangbarer Weg. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschlechtert sich ihre Lage noch weiter, weil Cannabisblüten nun vollständig aus der GKV-Erstattung ausgeschlossen wurden. Patient*innen, für die Cannabisblüten die geeignete Therapie darstellen, werden dadurch faktisch noch stärker auf eine Selbstzahlung per Privatrezept verwiesen.
Gleichzeitig:
- wollen auch wir Grüne, dass die Verschreibung von Cannabis-Blüten stets mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt einhergehen sollte und nicht rein auf Grundlage eines vorausgefüllten Online-Fragebogens geschieht. Im parlamentarischen Verfahren zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes haben wir deshalb vorgeschlagen, dass ein solcher Arzt-Patienten-Kontakt auch im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden kann, damit insbesondere Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum oder mit eingeschränkter Mobilität nicht benachteiligt werden.
Zusammenfassend kann ich Ihnen somit versichern, ich und wir Grüne als gesamte Fraktion setzen uns dafür ein, dass
- laufende und medizinisch erfolgreiche Therapien nicht unterbrochen werden,
- seriöse Telemedizin weiterhin möglich bleibt,
- der Apothekenversand nicht pauschal verboten wird,
- das Werbeverbot wirksam durchgesetzt wird,
- der pauschale Ausschluss von Cannabisblüten aus der GKV-Erstattung wieder rückgängig gemacht wird und
- Entscheidungen über die geeignete Therapie evidenzbasiert und patient*innenorientiert sowie verbunden mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt und damit einhergehend auch einer vernünftigen Beratung zur entsprechenden Medikation getroffen werden.
Problematisch sehen auch wir insbesondere Geschäftsmodelle, bei denen Privatrezepte allein auf Grundlage eines online ausgefüllten Fragebogens und ohne tatsächlichen ärztlichen Kontakt ausgestellt werden.
Meine Formulierung bei tagesschau24, für solche Fälle über eine Begrenzung des THC-Gehalts nachzudenken, war insofern verkürzt: Da Apotheken einem Rezept derzeit nicht entnehmen können, ob der Verschreibung ein tatsächlicher Arzt-Patienten-Kontakt vorausging, lässt sich eine solche Differenzierung bisher nicht sinnvoll umsetzen. Es ist jedoch unser Ziel, eine Möglichkeit zu finden, um diese Differenzierung künftig zu ermöglichen.
Aus meiner Sicht sollte deshalb gezielter bei den entsprechenden Verschreibungsmodellen angesetzt werden. Reine Fragebogen-Verschreibungen ohne ärztliches Gespräch wollen wir begrenzen, eine seriöse telemedizinische Behandlung einschließlich einer Videosprechstunde aber ausdrücklich erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen durch diese Erläuterungen etwas Klarheit schaffen konnte. Wie auch bei Tagesschau24 erläutert, würde ich mir zudem wünschen, dass sich künftig noch mehr Menschen, die keine Patientinnen oder Patienten sind, aber Cannabis zu Genusszwecken nutzen, in Clubs organisieren und diese dadurch gezielt stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Heitmann, MdB

