Die Koalition aus SPD, FDP und den Grünen hat die geplante Aufhebung der Regelung im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) fest verankert. Damit können Anleger rückwirkend bis zur Einführung der Regelung im Jahr 2020 ihre Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt verrechnen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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