
(...) Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass bei einem „umsichtigen“ Aufbau der nötigen Infrastruktur auch durch 5G keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind. Nichtsdestotrotz stellt es fest, dass in Bezug auf die mit 5G geplante Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder im Zenti- und Millimeterwellenlängenbereich erst wenige Untersuchungsergebnisse vorliegen. (...)