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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nina B. •

Warum ist die Ehe die einzige Form der Beziehung, die zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung eines Ausländers führen kann?

Sehr geehrter Herr von Notz! In der deutschen Gesellschaft wird seit vielen Jahren Diversität vielfältig diskutiert. Das wird auch in Gesetze umgesetzt. Warum ist es beim Aufenthaltsrecht so, dass eine Liebesbeziehung nur dann dazu führt, dass die beiden Menschen nicht getrennt werden dürfen, wenn es sich um eine Liebesbeziehung handelt, welche die Art einer Liebe im Stil von Romeo und Julia hat? Warum reicht es nicht, wenn eine enge, ehrliche Liebesbeziehung zu einer deutschen Person besteht, damit jemand dauerhaft in Deutschland bleiben darf? Unabhängig davon, ob diese Beziehung die Form hat, wie man sich früher eine gute christliche Ehe vorgestellt hat? Eine enge Beziehung zu einer deutschen Person garantiert erstens die Integration des Ausländers. Zweitens kann ja keiner vorschreiben, dass Trennung nicht sehr weh tun kann, auch wenn es nicht das ist, was man unter "christliche Ehe" oder wahlweise "Romeo und Julia" versteht? Mit freundlichem Gruß, Nina B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut.

Wir Grüne im Bundestag drängen seit vielen Jahren darauf, Einwanderung nach Deutschland zum Arbeiten, Studieren und zur Ausbildung zu fördern und familienfreundlich zu gestalten. Im Juni 2023 haben wir unser Koalitionsversprechen eingelöst und setzen das modernste Einwanderungsrecht um, das Deutschland je hatte. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz beinhaltet unter anderem die Möglichkeit zum Spurwechsel für geflüchtete Menschen. Das bedeutet, wer sich in einem laufenden Asylverfahren befindet, darf in einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken wechseln. Außerdem wird der Familienmitzug und -nachzug erleichtert.

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die derzeit verhandelt wird, schaffen wir ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht, das zu einem modernen Einwanderungsland wie Deutschland passt. Mit der Reform setzen wir ein zentrales gesellschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Wir stärken demokratische Teilhabe und machen Deutschland für dringend benötigte Arbeitskräfte attraktiver. Auf den Seiten der grünen Fraktion finden Sie einige vertiefende Informationen: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/zeitgemaesses-und-modernes-staatsangehoerigkeitsrecht.

Schon in diesen Vorhaben zeigt sich: Die Ampelkoalition hat verstanden, dass wir Deutschland als Einwanderungsland attraktiver machen müssen. Es ist wichtig, dass wir durch einen geeigneten gesetzlichen Rahmen bei diesem Zukunftsthema die Weichen richtig stellen. Hierbei müssen wir auch berücksichtigen, dass Fragen des familiären Zusammenhalts und der zwischenmenschlichen Lebensgestaltung für viele Fachkräfte aus dem Ausland maßgeblich für ihre Entscheidung sind, ob sie sich für Deutschland entscheiden oder nicht. Der formalen Bindung zu einem Menschen durch eine Ehe kann gesetzgeberisch insofern gut Rechnung getragen werden, als dass dieser Bindung rechtssicher dokumentiert werden kann und eine Ehe auf Dauer angelegt ist. Sonstige (Liebes-)beziehungen sind gesetzestechnisch in der Regel schwieriger zu fassen und lassen sich auch in vielen Fällen schon aus dem Grund nicht mit einer Ehe gleichsetzen, als dass sie kurzlebiger sein können und auch keinen besonderen Schutz durch die Verfassung erfahren, wie er in Art. 6 GG geregelt ist.

Bei zukünftigen Reformen im Bereich der Arbeitsmigration werden wir uns weiterhin dafür stark machen, den rechtlichen Rahmen möglichst familienfreundlich auszugestalten und den vielfältigen Lebensrealitäten der Menschen, die bereits in Deutschland sind oder die nach Deutschland kommen wollen, umfassend Rechnung zu tragen.

Beste Grüße nach Berlin
Konstantin v. Notz

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