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Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Marvin H. •

Inwieweit stimmen Sie der Aussage zu, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt?

Guten Abend Herr von Notz,

da das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zunehmend in den Mittelpunkt rückt und viele Menschen sich zunehmend vor Kriminalität fürchten, gewinnt die Videoüberwachung öffentlicher Plätze eine immer wichtigere Rolle. Deswegen möchte ich Sie fragen, inwieweit Sie der Aussage zustimmen, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärkt - oder schwächt?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Als Innen- und Sicherheitspolitiker ist es mir ein besonderes Anliegen, dass sich in Deutschland alle Menschen sicher fühlen und sich ohne Angst vor kriminellen Übergriffen im öffentlichen Raum bewegen können. Der Annahme, dass ausgerechnet eine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig stärken soll, kann ich jedoch nur bedingt zustimmen: Zwar mag es sein, dass eine gezielte Videoüberwachung an besonders kriminalitätsbelasteten Orten wie Bahnhöfen das subjektive Sicherheitsgefühl von Personen in konkreten Situationen stärken kann. 

Jedoch bezweifle ich, dass eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums das subjektive Sicherheitsempfinden der Gesellschaft nachhaltig stärken kann. Denn Voraussetzung hierfür wäre, dass eine flächendeckende Installation von Videoüberwachung im öffentlichen Raum auch objektiv zu einer signifikanten Herabsenkung von Straftaten führen würde. Denn eine Maßnahme kann das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen langfristig nur dann stärken, wenn infolge der Maßnahme weniger Straftaten begangen werden und sich die Menschen in der Folge tatsächlich sicherer fühlen. Nach den mir zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnissen ist mit der Installation von Videoüberwachung jedoch gerade kein derartiger präventiver Effekt verbunden. Mit anderen Worten lassen sich Menschen von Videoüberwachung im öffentlichen Raum in der Regel leider nicht von der Begehung von Straftaten abhalten. Auch verhindert, das wird uns leider immer wieder schmerzhaft vor Augen geführt, eine Videoüberwachung in aller Regel auch keine Straftaten, sondern kann höchstens dazu beitragen, diese im Nachhinein schneller und besser aufzuklären. Wem es ernsthaft darum geht, Sicherheit, gerade die an Kriminalitätsschwerpunkten wie Bahnhöfen etc. signifikant zu erhöhen, muss zuallererst in ausreichend Person investieren, das im Gefahrenfall schnell einschreiten kann.  Auf die extrem hohe Arbeitsbelastung der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, die Millionen von Überstunden vor sich herschieben und zugleich mit immer neuen Aufgaben bedacht werden, haben wir als Grüne Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren immer wieder aufmerksam gemacht. 

Neben diesen grundlegenden Fragen sind Gesellschaft und Politik bei der flächendeckenden Installation von Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit anderen, gravierenden Fragestellungen konfrontiert, welche wir bei der Abwägung hinsichtlich einer solchen Maßnahme stets im Blick behalten müssen: Denn neben der Videoüberwachung im klassischen Sinne besteht für Sicherheitsbehörden bereits heutzutage auch die Möglichkeit sog. „intelligenter“ Videoüberwachung. Bei dieser Form der Videoüberwachung können Videoaufzeichnungen in Echtzeit mit der Hilfe von Künstlicher Intelligenz mit diversen Datenbanken abgeglichen werden, um so bestimmte Personen aufzuspüren. Dies mag die Festnahme von kriminellen Personen im Einzelfall erleichtern. Jedoch stellen sich hier zahlreiche, v.a. (verfassungs- und europa-)rechtlich durchaus tiefgehende Fragen, auch und gerade mit Blick auf den notwendigen Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum, aber beispielsweise auch hinsichtlich einer bis heute bestehenden, hohen Fehleranfälligkeit der eingesetzten (privatwirtschaftlichen) Technik. Auch müssen Fragen zur tatsächlichen Rechtskonformität der zu durchsuchenden Datenbanken weiter im Blick behalten werden. All diese Fragen haben meine Fraktion und ich übrigens auch in umfassenden parlamentarischen Initiativen, die wir wiederholt in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, in Richtung Bundesinnenministerium und Bundesregierung adressiert. 

Mit der freiheitlichen Grundkonzeption unseres Grundgesetzes ist eine flächendeckende, intelligente Videoüberwachung des öffentlichen Raumes – wie sie beispielsweise in autokratisch totalitären Überwachungsstaaten wie China schon praktiziert wird – m.E. nicht vereinbar.

Für Ihr Interesse an der Arbeit der grünen Bundestagsfraktion nochmals besten Dank!

Mit besten Grüßen nach Emsdetten!
Konstantin v. Notz 

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