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Konrad Körner
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Frage von Heinrich B. •

Wann erlauben Sie den Selbsteinbau von Split-Klimaanlagen?

Lieber Herr Körner,

Aktuelle Hitzesommer treffen Deutschland unvorbereitet: Split-Klimaanlagen sind selten, teils durch öffentliche Vorgaben, Vermieter, oder WEGs verboten.

Hinzu kommt der Handwerkzerzwang: Er soll klimaschädliche oder gefährliche Installationen verhindern, gilt inzwischen aber selbst für natürliche Kältemittel wie Propan (R290). Eine typische Anlage enthält 300-600 g. Selbst bei vollständigem Verlust (zwei linke Hände) entstehen nach aktuellem GWP nur wenige Gramm CO2e; (Alter GWP 3: 1,8 kg CO2e). Dagegen setzt eine 5-kg-Grillflasche bei der Verbrennung rund 15 kg CO2 frei, das entspricht ein paar Grillabenden - da darf jeder selbst anschließen. R290 ist tw. brennbar, doch geringe Füllmengen, Raumgrößen und normgerechte Geräte begrenzen das Risiko technisch. Handwerkermangel bedingt Termine in 6-9 Monaten.

Warum bleibt der vollständige Selbsteinbau, selbst mit QC, daher verboten? Wäre hier mehr Pragmatismus im kleinen anstatt Verbotskultur nicht angebracht?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage und die ausführliche Begründung.

Sie sprechen ein Thema an, das angesichts zunehmend heißer Sommer für viele Menschen an Bedeutung gewinnt. Split-Klimaanlagen können nicht nur den Wohnkomfort erhöhen, sondern insbesondere für ältere Menschen, Kleinkinder oder gesundheitlich vorbelastete Personen einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor extremer Hitze leisten. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass lange Wartezeiten bei Fachbetrieben und hohe Installationskosten von vielen als Belastung empfunden werden.

Richtig ist auch, dass sich die Technik in den vergangenen Jahren weiterentwickelt hat. Natürliche Kältemittel wie Propan (R290) unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Klimawirkung deutlich von den früher häufig verwendeten fluorierten Kältemitteln. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht durchaus die berechtigte Frage, ob bestehende Regelungen regelmäßig darauf überprüft werden sollten, ob sie noch verhältnismäßig sind und den aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung tragen.

Gleichzeitig greift die Diskussion aus meiner Sicht etwas zu kurz, wenn sie ausschließlich auf die Klimawirkung abstellt. Die bestehenden Vorgaben dienen nicht nur dem Klimaschutz. Sie sollen auch sicherstellen, dass Anlagen fachgerecht installiert werden und Risiken, etwa durch den Umgang mit brennbaren Kältemitteln oder fehlerhafte Installationen, möglichst ausgeschlossen werden. Diese Sicherheitsaspekte dürfen bei einer möglichen Anpassung der Regelungen nicht außer Acht gelassen werden.

Hinzu kommt, dass die geltenden Anforderungen inzwischen maßgeblich auf europäischen Vorgaben beruhen. Der nationale Gesetzgeber kann diese daher nicht einseitig ändern. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Diskussion beendet sein sollte. Im Gegenteil: Europäische Regelungen sollten regelmäßig darauf überprüft werden, ob sie ihren Zweck noch angemessen erfüllen oder ob sie unnötige Bürokratie verursachen.

Ich halte es deshalb für sinnvoll, zu prüfen, ob für kleine, technisch abgesicherte und werkseitig vorkonfektionierte Split-Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln künftig einfachere und praxistauglichere Lösungen geschaffen werden können. Dort, wo moderne Technik Risiken reduziert, sollte sich dies grundsätzlich auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Gleichzeitig muss gewährleistet bleiben, dass Sicherheitsstandards eingehalten und Gefahren für Bewohner oder Nachbarn ausgeschlossen werden.

Mein politischer Anspruch ist es, Regulierung auf das notwendige Maß zu beschränken. Wo Vorschriften ihren Zweck erfüllen, sollten sie Bestand haben. Wo technische Entwicklungen neue Möglichkeiten eröffnen, sollten wir aber auch den Mut haben, bestehende Regelungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls anzupassen. Pragmatismus und Sicherheit schließen sich dabei nicht aus, sondern sollten Hand in Hand gehen.

Ihre Anregung werde ich an die zuständigen Stellen weitergeben und danke Ihnen für den Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen 


Dr. Konrad Körner

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