Werden Sie der Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen?
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nein. Einer ersatzlosen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes würde ich nicht zustimmen.
Ich halte Transparenz im staatlichen Handeln für einen wichtigen Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaats. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, staatliches Handeln nachzuvollziehen. Das Informationsfreiheitsgesetz leistet hierzu seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass auch dieses Gesetz regelmäßig darauf überprüft werden sollte, ob es den heutigen Anforderungen noch gerecht wird. Seit seiner Einführung im Jahr 2006 haben sich die Arbeitsweise der Verwaltung, die Digitalisierung sowie die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert.
Die derzeit diskutierte Reform verfolgt aus meiner Sicht das Ziel, das Informationsfreiheitsgesetz an diese veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Vorgesehen sind unter anderem ein stärkerer Schutz sicherheitsrelevanter Informationen, etwa im Bereich der Kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr oder der Terrorismusbekämpfung. Darüber hinaus sollen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes besser vor Anfeindungen und Drohungen geschützt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass besonders aufwendige oder offensichtlich zweckwidrige Anfragen die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung unverhältnismäßig beeinträchtigen.
Ich halte diese Zielsetzung grundsätzlich für nachvollziehbar. Transparenz ist ein hohes Gut, sie ist jedoch nicht grenzenlos. Wie in anderen Bereichen unseres Rechtsstaats müssen auch hier unterschiedliche Schutzgüter gegeneinander abgewogen werden – etwa die Informationsfreiheit, der Schutz personenbezogener Daten, Sicherheitsinteressen und die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen.
Von einer „Abschaffung“ des Informationsfreiheitsgesetzes würde ich deshalb nicht sprechen. Die konkreten Inhalte der Reform werden erst im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren beraten. Dabei wird sorgfältig zu prüfen sein, dass der Kern der Informationsfreiheit erhalten bleibt und Bürgerinnen und Bürger auch künftig staatliches Handeln wirksam nachvollziehen können.
Mein Ziel ist ein modernes Informationsfreiheitsgesetz, das Transparenz gewährleistet und zugleich den berechtigten Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und eine leistungsfähige Verwaltung Rechnung trägt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Konrad Körner

