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Klaus Holetschek
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Frage von Markus H. •

Sie wollen Ungeimpfte an Behandlungskosten beteiligen. Warum nicht dann auch fettleibige oder rauchende Menschen, Drogenabhängige, ausländische Kriegsversehrte, Straftäter? Sie belasten doch auch.

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Sehr geehrter Herr H.,

sobald eine allgemeine Impfpflicht eingeführt ist, muss ein Verstoß dagegen auch wirksam geahndet werden. In der gegenwärtigen Situation kommt es darauf an, möglichst viele noch ungeimpfte Menschen möglichst rasch zu einer Impfung zu bewegen. Die Sanktionierung über einen höheren Krankenkassenbeitrag wäre lediglich eine Option. 

Das Risiko für einen schweren Verlauf und eine Ansteckung sind deutlich erhöht, wenn kein Schutz durch eine vollständige Impfung bzw. Auffrischungsimpfung besteht. Darüber hinaus ist laut RKI die Virusausscheidung bei Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion haben, kürzer als bei ungeimpften Personen mit SARS-CoV-2-Infektion (siehe Link RKI vom 07.02.2022; https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Transmission.html#:~:text=Die%20Wahrscheinlichkeit%2C%20dass%20eine%20Person,SARS%2DCoV%2D2%20Infektion).

Ungeimpfte Personen setzen daher nicht nur sich selbst, sondern auch in erhöhtem Maße andere Personen einer Ansteckung aus. Insofern fallen nicht nur die Behandlungskosten derjenigen Person an, die sich nicht impft, sondern es entstehen zusätzliche Ausgaben für das GKV-System durch etwaige von dieser Person angesteckte Menschen, von denen wiederum primär Ungeimpfte ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. 

Grundsätzlich besteht ein deutlicher Unterschied zu Rauchern oder fettleibigen Personen, die sich zwar durch ihr risikoerhöhendes Verhalten ebenfalls erheblichen Gesundheitsgefahren aussetzen, dies aber in Bezug auf sich selbst und nicht in Bezug auf andere Menschen. Die Kostensteigerungen für individuelles risikobehaftetes Verhalten fallen im Vergleich zu Ansteckungen aufgrund nicht wahrgenommener Schutzimpfungen während einer Pandemie nur sehr moderat ins Gewicht, so dass diesbezüglich ein höherer Krankenkassenbeitrag unverhältnismäßig erscheint.  

Deshalb kann meine Überlegung, einen höheren Krankenkassenbeitrag für ungeimpfte Versicherte in Bezug auf COVID-19 zu verlangen, durchaus losgelöst von anderen Selbstgefährdungen gesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Klaus Holetschek

Mitglied des bayerischen Landtages 

Staatsminister 

 

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