Eine Klarstellung zur nicht geringen Menge müsste im Cannabisgesetz erfolgen. Jedoch verweisen BMJ und BMG auf die Zuständigkeit des jeweils anderen Hauses. Ich sehe daher leider nicht, dass es alsbald zu einer Regelung kommen wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

