Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort 04.06.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Was individuell gewählt wird, kann nicht automatisch solidarisch finanziert werden, wenn der Nutzen nicht wissenschaftlich belegt ist. Das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen Beitragszahler*innen.

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Antwort 07.05.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Wir aber bleiben nicht untätig und haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht:

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Antwort 07.05.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Es ist kurzsichtig, ausgerechnet Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung vorzunehmen, denn nicht nur wird dadurch individuelles Leid erhöht, sondern mittelfristig werden auch die Kosten steigen.

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Antwort 21.05.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Das geltende Recht sieht einen Widerspruch gegen Anlage einer elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Die ePA ist keine Voraussetzung, um ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung beanspruchen zu können.

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Antwort 07.05.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Ich werde mich auch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden.

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Antwort 07.05.2026 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Kürzungen ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.