Nach meiner Einschätzung ist beides möglich: Sie können die Einbürgerung vor dem Inkrafttreten beantragen. Die neuen Regeln werden dann trotzdem angewendet, da der Prozess in der Regel länger als drei Monate dauert.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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