Sind sie für oder gegen den Vorschlag das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln?
Sehr geehrte Frau D.,
die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat 33 Vorschläge gemacht, um die Rente langfristig für alle Generationen lebensstandardsichernd zu gestalten. Dabei gehören alle Vorschläge zusammen und ergeben ein sinnvolles Konzept für die Zukunft.
Der Vorschlag der Kommission zum Renteneintrittsalter sieht vor, dass die dynamische Kopplung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung ab 2031 die bisherige starre Anhebung des Renteneintrittsalters (zwei Monate pro Jahr bis zum 67. Lebensjahr) ersetzt. Ziel der Kommission ist es, für jedes Jahr der höheren Lebenserwartung die Erwerbs- und Ruhestandsphase im Verhältnis 2:1 aufzuteilen, also doppelt so lange zu arbeiten, wie man später in Rente geht. Konkret bedeutet dies, dass sich das Renteneintrittsalter um acht Monate erhöht, wenn die allgemeine Lebenserwartung um zwölf Monate steigt. Unter heutigen Annahmen liefe das ab 2041 auf eine Anhebung des Rentenalters auf 67,5 Jahre hinaus, ab 2051 auf 68 Jahre.
Dies gilt jedoch nur, wenn die Lebenserwartung weiterhin so steigt wie in den letzten Jahren. Falls sie stagniert oder sinkt, soll das Renteneintrittsalter nicht erhöht werden. Ich halte diesen Vorschlag für gut nachvollziehbar und für eine sehr moderate und langsame Erhöhung des Renteneintrittsalters. Sie ist notwendig, da sich die Dauer der Erwerbsarbeitszeit in den letzten Jahrzehnten deutlich verkürzt hat, während sich die Dauer des Rentenbezugs verlängert hat. Gleichzeitig müssen immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen.
Dies ist jedoch nur ein Teil der Vorschläge der Alterssicherungskommission, die ein ganzes Bündel von Maßnahmen erarbeitet hat, die alle ineinandergreifen. Für alle Generationen wird es mit den Vorschlägen besser als mit dem heutigen Status quo. Wichtige Bestandteile dieses Gesamtpakets sind die gesetzliche Kapitalrente nach schwedischem Vorbild, Änderungen bei den Minijobs und der Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung, die in einem ersten Schritt Selbstständige, Vorstände von Aktiengesellschaften und Abgeordnete einbezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Griese

