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• 29.11.2023

Die Bundesregierung antwortete bereits auf meine Schriftlichen Fragen aus Juni und Juli 2023 zur Evaluation (Statistiken) hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund sehe ich von einer weiteren Nachfrage bis zur Vorlage der Evaluation ab, da diese nicht zielführend wäre.

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• 29.08.2023

anbei erhalten Sie die Fragen sowie die Antworten der Bundesregierung:

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• 29.08.2023

anbei erhalten Sie die Fragen sowie die Antwort der Bundesregierung:

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• 22.06.2023

Dies halten wir für zielführender und für den Steuerbürger entlastender als eine Staffelung mit Prozentsätzen.

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• 23.05.2023

aufgrund der Organisation als auch die Beisetzung meines kürzlich verstorbenen Ehemannes selbst, war es mir leider nicht möglich am Tag der Namentlichen Abstimmung im Plenum zugegen zu sein.

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• 29.08.2023

Anbei erhalten Sie die Antwort der Bundesregierung, welche Sie auch unter folgendem Link einsehen können: https://dserver.bundestag.btg/btd/20/080/2008043.pdf (Seite 14)

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