Ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 7 Unzumutbare Belästigungen, insbesondere der Absatz (3) ausreichend für einen guten Verbraucherschutz?
Sehr geehrte Frau Uhlig, ich habe heute eine Kinokarte im Internet gekauft und wurde dort mit folgendem Passus konfrontiert.
"Wenn Du im Rahmen der Bestellung eines Kinotickets Deine E-Mail Adresse angegeben hast, können wir diese auch ohne vorherige Einwilligung verwenden, [...] (§ 7 III UWG). Du kannst der Nutzung Deiner E-Mail Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen [...]. Hierzu enthält jede E-Mail einen Abmeldelink. Alternativ kannst du dem Empfang der E-Mail jederzeit per E-Mail an serviceteam@cinemaxx.com widersprechen."
Ich muss also entweder eine Email schreiben oder auf die erste Werbung warten, die ich gar nicht möchte.
Ich empfand das als Nötigung. Eine bessere Variante wäre es meiner Meinung nach, entweder ein gesetzlich verpflichtendes Feld einzufügen, wo ich als Kunde meine Zustimmung geben muss, ohne die meine E-Mail nicht für Werbung genutzt werden darf.
Mit freundlichem Gruß,

Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Nachricht und, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir Ihre Erfahrungen zu schildern.
Wir von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für einen starken Verbraucherschutz ein. Dieser muss nicht nur gelten, wenn wir zum Beispiel im echten Leben einkaufen gehen, sondern auch, wenn wir uns im Internet bewegen. Besonders Online müssen Datenschutzrechte, die informationstechnische Selbstbestimmung und die informationstechnische Integrität und Sicherheit verteidigt und ausgebaut werden. Umso mehr bedanke ich mich bei Ihnen, dass Sie auf Ihre Erfahrungen beim Kaufen von Kinokarten aufmerksam gemacht haben, worauf ich gerne in meiner Fraktion nochmal hinweisen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig