Frage von Paul-Robert K. •

Ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 7 Unzumutbare Belästigungen, insbesondere der Absatz (3) ausreichend für einen guten Verbraucherschutz?

Sehr geehrte Frau Uhlig, ich habe heute eine Kinokarte im Internet gekauft und wurde dort mit folgendem Passus konfrontiert.

"Wenn Du im Rahmen der Bestellung eines Kinotickets Deine E-Mail Adresse angegeben hast, können wir diese auch ohne vorherige Einwilligung verwenden, [...] (§ 7 III UWG). Du kannst der Nutzung Deiner E-Mail Adresse zu diesem Zweck jederzeit widersprechen [...]. Hierzu enthält jede E-Mail einen Abmeldelink. Alternativ kannst du dem Empfang der E-Mail jederzeit per E-Mail an serviceteam@cinemaxx.com widersprechen."

Ich muss also entweder eine Email schreiben oder auf die erste Werbung warten, die ich gar nicht möchte.

Ich empfand das als Nötigung. Eine bessere Variante wäre es meiner Meinung nach, entweder ein gesetzlich verpflichtendes Feld einzufügen, wo ich als Kunde meine Zustimmung geben muss, ohne die meine E-Mail nicht für Werbung genutzt werden darf.

Mit freundlichem Gruß,

Was möchten Sie wissen von:
Katrin Uhlig
Katrin Uhlig
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN