Die Landesregierung hat dies mit dem geltenden Urheberrecht begründet. Lediglich über die Lehrkraft stünden den Schülerinnen und Schülern die Aufgaben dennoch kostenfrei zur Verfügung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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