Die Bezüge der EU-Abgeordneten betragen etwa 38,5% des Grundgehaltes für Richter am Europäischen Gerichtshof. Darauf müssen die Abgeordneten in ihren Heimatländern Steuern entrichten. MdEPs haben keinen Anspruch auf Kindergeld oder andere Familienbeihilfen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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