Vor diesem Hintergrund ist die justizielle Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Türkei gegenwärtig nicht ausgeschlossen, aber eingeschränkt wie beispielsweise folgende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zeigt:
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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