
Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen.
Foto: Dominik Butzmann
Erst 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen.
Dennoch setzt sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für einen neuen, kooperierenden Bildungsföderalismus ein.
Bisher ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland oft ein Problem.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen arbeitet weiter daran, im anstehenden parlamentarischen Prozess Missstände zu beheben und gesetzliche Lücken zu schließen.
Sie haben recht damit, wenn sie sagen, dass zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit bislang eine erhebliche Lücke klafft. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür.
Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren.