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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Thomas P. •

Frage an Katrin Göring-Eckardt von Thomas P. bezüglich Soziale Sicherung

Frau Görig-Eckardt,

Die Bundesagentur für Arbeit vertritt bis heute die Ansicht, dass Betriebsausgaben komplett von der Soforthilfe finanziert werden und die Betriebseinnahmen als Gewinn und Einkommen zu werten sind. Viele Selbständige haben daher auf Antrag zur Grundsicherung verzichtet, da ihre noch vorhandenen Umsätze gerade so gereicht hätten bzw. bei Beantragung der Grundsicherung zur Ablehnung geführt hätten.

Wie erklären Sie solch gegensätzliche Interpretationen der Soforthilfe?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Gruß
Thomas Peterman
IG-NRW

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petermann,

vielen Dank für ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir sind derselben Meinung wie Sie, dass die Soforthilfe bzw. jetzt "Überbrückungshilfen" im Falle von Selbständigen und Kleinunternehmen zu kurz greifen. Dass die Gelder nur für Betriebskosten zu nutzen sind halten wir für genauso falsch wie die hohen Hürden bzgl. der Inanspruchnahme der Überbrückungshilfen, was Antragsstellung und Umsatzeinbruch betrifft. Das führt im Übrigen dazu, dass ein Großteil der Gelder gar nicht ankommt: https://www.tagesschau.de/inland/corona-hilfen-103.html
Wir treten dafür ein, dass aus den Direktzahlungen auch Ausgaben für den Lebensunterhalt im Rahmen eines Selbstständigengeldes bzw. Unternehmerlohns bestritten werden können und dass die Zugangshürden für die Überbrückungshilfen endlich abgesenkt werden. Kleinunternehmen und Selbstständige fallen in der Corona-Politik der Bundesregierung gerade durchs Raster. Das darf nicht sein.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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