Antwort 13.01.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.
Heute ist ein Wechsel von Nummern im 0800-Bereich kaum möglich.
die Soforthilfen müssen nicht generell zurückgezahlt werden, wie es z.B. bei einem Kredit der Fall wäre, sondern dann, wenn sich im Nachgang herausstellten sollte, dass der angenommene Liquiditätsengpass doch nicht eintrat.
Ganz sicher sind im Zuge der Corona-Pandemie Fehler gemacht worden, diese müssen offen benannt, aufgearbeitet und zukünftig vermieden werden.
