Frage von Tim G. •

Kennen Sie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit menscheunwürdigen Haftbedinungen in Deutschland befassen (müssen)? Und wo bleibt Ihr Engagement für Verbesserungen hier im Lande?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, vielen Dank für die Antwort Ihres Büros auf meine Frage zum Prozess gegen Maja T. Da darin auf Ihre Beteiligung an der friedlichen Revolution in der DDR hingewiesen wurde -- der Fragesteller ist wegen seines Eintretens für Rechtsstaatlichkeit als Verfolgter des SED-Regimes staatlich anerkannt.

Kennen Sie z.B. den Beschluss des BVerfG vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - ? Ich nenne ihn hier examplarisch für eine ganze Zahl solcher Entscheidungen zu Haftbedingungen. Gegenstand war die (vorübergehende) Unterbringung in einem Haftraum, an dessen Wänden Hakenkreuze und menschenverachtende Texte geschmiert waren, an denen der Urin aufstieg und die mit Kot beschmiert gewesen sind. Es gibt regelmäßig solche Entscheidungen des BVerfG. Wo bleibt Ihr Protest gegen solche Haftbedingungen im Geltungsbereich des Grundgesesetzes? Warum kümmern Sie sich also so intensiv um Maja T. und nicht um bessere Haftbedingungen bei uns, vor Ihrer Haustür?

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Katrin Göring-Eckardt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN