Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
100 %
/ 8 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Tim G. •

Kennen Sie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit menscheunwürdigen Haftbedinungen in Deutschland befassen (müssen)? Und wo bleibt Ihr Engagement für Verbesserungen hier im Lande?

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, vielen Dank für die Antwort Ihres Büros auf meine Frage zum Prozess gegen Maja T. Da darin auf Ihre Beteiligung an der friedlichen Revolution in der DDR hingewiesen wurde -- der Fragesteller ist wegen seines Eintretens für Rechtsstaatlichkeit als Verfolgter des SED-Regimes staatlich anerkannt.

Kennen Sie z.B. den Beschluss des BVerfG vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - ? Ich nenne ihn hier examplarisch für eine ganze Zahl solcher Entscheidungen zu Haftbedingungen. Gegenstand war die (vorübergehende) Unterbringung in einem Haftraum, an dessen Wänden Hakenkreuze und menschenverachtende Texte geschmiert waren, an denen der Urin aufstieg und die mit Kot beschmiert gewesen sind. Es gibt regelmäßig solche Entscheidungen des BVerfG. Wo bleibt Ihr Protest gegen solche Haftbedingungen im Geltungsbereich des Grundgesesetzes? Warum kümmern Sie sich also so intensiv um Maja T. und nicht um bessere Haftbedingungen bei uns, vor Ihrer Haustür?

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Das Engagement von Frau Göring-Eckardt im Fall Maja T. ergibt sich aus ihrer Zuständigkeit im Europaausschuss für Ungarn sowie dem Umstand, dass Maja T. aus ihrem Wahlkreis stammt.

Der von Ihnen genannte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2010 ist ein wichtiges Beispiel für rechtsstaatliche Kontrolle. In seinem Beschluss rügte das BVerfG die Justizvollzugsbehörden in Niedersachsen, da nicht alles Zumutbare unternommen wurde, um die mangelhaften Zustände in der Haftanstalt zu beseitigen. Die Behörden hatten ihre staatlichen Treuepflichten verletzt. Der Schutz Gefangener wurde durch das Urteil eindeutig gestärkt.

Auch in Deutschland sind Reformen im Strafvollzug notwendig. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich seit langem für bessere Haftbedingungen ein – insbesondere für mehr Personal in Justizvollzugsanstalten, eine angemessene Gesundheitsversorgung, transparente Kontrollmechanismen sowie gegen Isolation und Überbelegung. Zugleich ist zu betonen, dass der Strafvollzug in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Auf Bundesebene treten wir für Verbesserungen ein, ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene, wo wir uns konsequent für den Schutz der Menschenrechte einsetzen, etwa im Fall von Maja T., in dem eklatante Verstöße in Ungarn dokumentiert sind.

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN