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SPD
• 04.03.2025

Wenn Sie im Jahr 2058 oder später in Rente gehen werden, müssen Sie Ihre Rente grundsätzlich voll versteuern. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. Für alle, die bis 2057 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss.

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SPD
• 12.02.2025

Die Reform hat die Grundsteuer zukunftsfest gemacht und weiterentwickelt, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden

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SPD
• 19.02.2025

Zur Suizidhilfe habe ich 2023 für einen Antrag der Gruppe Castellucci gestimmt

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