Die Grundsteuer wird verwendet um Schulen , Kitas , Brücken oder Straßen zu nutzen. Warum ist die flächenabhängig und nicht pro Kopf abhängig?
MFH erfahren eine Ermäßigung der Grundsteuer und nutzen Straßen etc. Genauso wie EFh die nun mehr zahlen.

Sehr geehrte Frau K.,
die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Säule der kommunalen Finanzierung und ein zentrales Instrument für die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Mit der Reform der Grundsteuer haben wir im Herbst 2019 die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer in Höhe von jährlich fast 16 Milliarden Euro dauerhaft gesichert und verhindert, dass diese wichtige Steuerquelle abgeschafft wird. Die Reform hat die Grundsteuer zukunftsfest gemacht und weiterentwickelt, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.
Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks wurde in der bisherigen Berechnungsmethode nicht widergespiegelt und gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer. Dem ist der Gesetzgeber mit dem im November 2019 verabschiedeten Grundsteuer-Reformgesetz nachgekommen. Dabei haben wir die Aufkommensneutralität festgehalten und den Bundesländern und Kommunen Spielräume für eigene Anpassungen gegeben.
In Folge der neuen Bewertungsmaßstäbe werden Unterschiede innerhalb von Gemeinden deutlicher. Die neue Berechnungsmethode führt unweigerlich zu individuellen Belastungsverschiebungen. Zentrale Lagen mit hohen Boden- und Immobilienwerten tragen nach dem Bundesmodell künftig stärker zur Grundsteuer bei, während peripher gelegene Grundstücke entlastet werden können. Diese Anpassung reflektiert die tatsächlichen Marktverhältnisse zeitgemäßer als das vorherige System und trägt zu einer gerechteren Besteuerung bei.
Mit freundlichen Grüßen,
Katja Mast