Nach geltendem Recht können schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren weiterhin früher in Rente gehen.
Davon zu unterscheiden ist die Debatte um die Rente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte "Rente mit 63" oder abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, deren Altersgrenze aktuell bei 64 Jahren und 6 Monaten liegt und von Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren genutzt werden kann.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Versicherte des Geburtsjahrgangs 1962 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch "Rente mit 63" genannt, mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.
Für die Zukunft ist nun wichtig: Der Wegfall des stationären Standorts Neuenbürg darf nicht einfach hingenommen werden, sondern muss durch verlässliche Strukturen aufgefangen werden. Deshalb ist entscheidend, dass Neuenbürg nicht als Gesundheitsstandort verloren geht. Nach Angaben von RKH soll das medizinische Versorgungszentrum in Neuenbürg ausgebaut und der Standort ambulant weiterentwickelt werden. Darauf wird es nun ankommen.
Die Alterssicherungskommission wurde Anfang Januar 2026 eingesetzt. Sie hat den Auftrag, Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Alterssicherung zu erarbeiten, und soll diese nach derzeitigem Stand bis Ende des zweiten Quartals 2026 vorlegen.
Als SPD setzen wir uns klar für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein.

