Guten Tag Frau Mast, bekomme ich jetzt noch 2027 abschlagsfreie Rente, wenn ich 45 Berufsjahre voll habe. Bin Baujahr 1962
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie schreiben vermutlich vor dem Hintergrund der aktuellen Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Die Kommission empfiehlt zwar, die sogenannte „Rente mit 63“ abzuschaffen. Zugleich wird dabei aber ausdrücklich auf den verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz verwiesen. Wichtig ist außerdem: Bei den Empfehlungen handelt es sich noch nicht um beschlossenes Recht. Eine Änderung müsste zunächst in einen konkreten Gesetzentwurf einfließen, parlamentarisch beraten und vom Bundestag beschlossen werden. Erst dann lässt sich verbindlich sagen, ab wann eine neue Regelung gelten würde und welche Übergangs- oder Vertrauensschutzregelungen vorgesehen sind.
Nach der derzeitigen Rechtslage können Versicherte des Geburtsjahrgangs 1962 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte, oft auch "Rente mit 63" genannt, mit 64 Jahren und 8 Monaten erhalten.
Voraussetzung ist, dass die erforderlichen 45 Versicherungsjahre erfüllt sind und alle weiteren persönlichen rentenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ob und ab wann dies in Ihrem konkreten Fall zutrifft, kann nur die Deutsche Rentenversicherung verbindlich prüfen. Bitte verstehen Sie diese Rückmeldung daher als unverbindliche Orientierung. Für eine verbindliche Prüfung empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen, und wünsche Ihnen für Ihren weiteren Weg alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

