Abstimmung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 17.10.2024 - Welche konkreten Auswirkungen auf die Versorgung im Raum Neuenbürg/Straubenhardt waren Ihnen bei Ihrer Abstimmung bekannt?
Sehr geehrte Frau Mast,
Sie haben am 17.10.2024 dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zugestimmt.
Ich wohne in Straubenhardt (Enzkreis), nur wenige Minuten von der RKH Klinik Neuenbürg entfernt, die nun geschlossen werden soll. Künftig beträgt die Fahrzeit zum Krankenhaus Mühlacker etwa 45 Minuten – auch im Notfall.
Welche konkreten Auswirkungen auf die Versorgung im Raum Neuenbürg/Straubenhardt waren Ihnen bei Ihrer Abstimmung bekannt?
Wie stellen Sie sicher, dass sich Notfallversorgung und Erreichbarkeit medizinischer Hilfe in unserer Region nicht deutlich verschlechtern?
Haben Sie die Folgen für Ihren Wahlkreis in Ihre Entscheidung einbezogen?
Falls ja: Warum haben Sie dennoch zugestimmt?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie die geplante Schließung der RKH Klinik Neuenbürg beunruhigt. Wenn ein Krankenhaus, das bisher nur wenige Minuten entfernt war, wegfällt, ist das nicht abstrakt, sondern betrifft den Alltag und das Sicherheitsgefühl vieler Menschen ganz unmittelbar. Diese Sorge nehme ich sehr ernst. Mir ist die Versorgungslage vor Ort sehr wichtig, deswegen habe ich u.a. im Dezember einen Runden Tisch dazu veranstaltet und den gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis, in unsere Region eingeladen.
Die wirtschaftliche Situation der Klinik Neuenbürg war bereits seit Jahren schwierig und sie bestand unabhängig vom Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes. Nach den vorliegenden Angaben wurde für den Klinikverbund ein Gesamtdefizit von rund 12,6 Millionen Euro prognostiziert. Besonders herausfordernd war dabei der Standort Neuenbürg. Der Kreistag kam deshalb zu dem Schluss, dass der Klinikbetrieb in Neuenbürg in der bisherigen Form nicht mehr tragfähig sei.
Die Folgen dieser Entscheidung sind für die Menschen vor Ort real und daher für mich als Ihre Bundestagsabgeordnete von großer Bedeutung. Daher muss es tragfähige Lösungen geben, die Versorgung stabil und nachhaltig auszugestalten.
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz haben wir eine wichtige Reform beschlossen, um die Krankenhausstandorte bundesweit zu stärken. Klar ist auch, dass kleinere Krankenhausstandorte bundesweit vor erheblichen Herausforderungen stehen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Krankenhausversorgung bundesweit zukunftsfester zu machen: durch mehr Qualität, klarere Spezialisierung und eine bessere Finanzierung notwendiger Versorgungsstrukturen. Es soll gerade verhindern, dass Krankenhäuser dauerhaft unter wirtschaftlichem Druck stehen und Entscheidungen allein aus finanzieller Not heraus getroffen werden müssen.
Für die Zukunft ist nun wichtig: Der Wegfall des stationären Standorts Neuenbürg darf nicht einfach hingenommen werden, sondern muss durch verlässliche Strukturen aufgefangen werden. Deshalb ist entscheidend, dass Neuenbürg nicht als Gesundheitsstandort verloren geht. Nach Angaben von RKH soll das medizinische Versorgungszentrum in Neuenbürg ausgebaut und der Standort ambulant weiterentwickelt werden. Darauf wird es nun ankommen.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Mast

