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Frage von Hans-Ulrich J. •

Besteht Vertrauensschutz für langjährig Versicherte (1963 Jahrgang) bei der Abzugshöhe im Fall von vorzeitiger Renteninanspruchnahme?

Sehr geehrte Frau Mast,

im Dezember 2026 vollende ich mein 63. Lebensjahr (Geburtstag) und habe hierzu meine Lebensplanung in Form einer vorzeitigen Verrentung (langjährig Versicherter > 35 Jahre Beitragszeit erfüllt) seit einigen Jahren entsprechend ausgerichtet.

Seitens der DRV liegen mir bisherige Rentenauskünfte zum tatsächlichen Rentenbezug ab 01.01.2027 mit einem Rentenabschlag von 13,8 % vor.

Frage: kann ich, als 1963er Jahrgang, wenn auch erst im Dezember rentenbezugsberechtigt im Zeitpunkt meines Geburtstags, auf Vertrauensschutz nach dem derzeitigen „alten“ Abzugshöhesatz (hier: insges. 13,8 %) vertrauen oder muss ich mich bei den gegenwärtigen Überlegungen auf höhere Abschläge von 0,4 % oder 0,5 % Abschlag pro Monat einstellen und damit nicht unwesentlichen Unwägbarkeiten entgegensehen, da meine tatsächliche Rentenzahlung erst im Januar 2027 erfolgt, wo auch die „neuen“ Reformregelungen voraussichtlich durchgreifen?

Danke für Ihre Rückantwort!

M.f. Grüßen

H.-U. J.

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