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Karl-Heinz Brunner
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Frage von Brigitte J. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Brigitte J. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Brunner,
bin wirklich entsetzt über Ihre Antwort zur Änderung beim Einkommensteuergesetz.

Im zweitletzten Abschnitt verweisen Sie zum Bespiel darauf, dass die Bürger auf Einkünfte aus Kapitalvermögen 25% Steuer zahlen. Herr Brunner, auf EINKÜNFTE, nicht auf Einnahmen.
Einkünfte setzen sich beim Handwerker aus Einnahmen abzüglich Ausgaben zusammen. Beim Terminhändler ist es genau dasselbe. Einkünfte, also der Gewinn, ergeben sich als Differenz aus Einnahmen (Gewinntrades) abzüglich Ausgaben (Verlusttrades). Und auf diese Einkünfte muss die Steuer erhoben werden.
Jetzt will Herr Scholz aber nicht mehr die Einkünfte besteuern, also nicht mehr die Gewinne, sondern die Gewinninvestments, wohingegen die Verlusttrades bis auf diesen willkürlich festgelegten Betrag von 10.000,- Euro unberücksichtigt bleiben. Das hat mit einer seriösen Ermittlung des Gewinns rein gar nichts zu tun, sondern kann dazu führen, dass man mehr Steuern zahlt als man Gewinn erzielt hat oder sogar Steuern zahlt, obwohl man Verlust gemacht hat. Und das nennen sie Interessens-ausgleich?
Wie soll das ein Handeln noch möglich sein? Haben Sie sich mit dem Beispiel mal befasst, dass ich angeführt habe?
Ich frage mich allen Ernstes, ob Ihnen der Unterschied zwischen Gewinn und Einnahmen überhaupt bekannt ist.
Und zu welchem Zweck müssen Sie dazu wissen, was Spekulation ist und was zur Absicherung dient, wenn man sich zum Beispiel der Optionen bedient? Wenn ich zum Beispiel meine Trades nicht mehr durch Gegengeschäfte absichern kann - genau das bewirkt dieses Änderung -, dann bewege ich mich im Bereich der Spekulation.
Wenn Spekulation etwas Unanständiges ist, dann spricht das aus Sicht der SPD dafür, dass der Staat dennoch Steuer auf die Gewinntrades haben möchte, der Anleger die Verlusttrades aber dennoch nicht gegenrechnen darf? Welcher Logik folgt das denn? Ich nenne das mal Betrug oder Enteignung.
Und zum anderen: Wer kann Schaden anrichten, indem er spekuliert, der kleine Privatmann oder ein Großkonzern, der mit Summen hantiert, die das Finanz- und Bankensystem ins Wanken bringen können?

An dieser Änderung des EStG wird deutlich, was das Ziel der SPD ist: Die SPD hat kein Interesse daran, dass der Bürger mündig entscheiden kann, wie er sein Vermögen aufbaut. Ziel der SPD scheint es zu sein, den Bürger zu bevormunden, ihn kleinzuhalten, damit er auf Almosen wie die Grundrente angewiesen ist und dieser Partei dann hinterherläuft (Nur mal am Rande: Jeder, der zum Beispiel im IT-Bereich als Freelancer arbeitet, steht in Deutschland ständig mit einem Bein in der Scheinselbstständigkeit; dem Selbstständigen werden genauso Knüppel zwischen die Beine geworfen wie dem privaten Trader).
Wo sind bei diesem neuen Steuergesetz das Nettoprinzip, wo das Gleichheitsprinzip und wo das das Leistungsprinzip beachtet? Oder gelten diese Prinzipien bei der SPD nicht?
Freundliche Grüße
B. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Jerg,

schon in meiner letzten Antwort vom 10. März 2020 habe ich Sie auf den Umgangston hingewiesen.

Steuergesetzgebung ist immer zu einem Teil gesellschaftspolitische Gesetzgebung. Wir sind vom Grundsatz überzeugt, dass starke Schultern mehr zu tragen haben als schwache Schultern. Diese Solidarität ist in einer Gesellschaft absolut notwendig, wie wir momentan eindrucksvoll an der Corona-Pandemie sehen können. Wer dieser Solidarität nicht folgen will, kann dies wohl machen. Aber wir werden ihm dabei sicherlich nicht auch noch behilflich sein.

Ihre neuerliche Anfrage enthält inhaltlich keine neuen Aspekte im Vergleich zu Ihrer ersten Anfrage, sondern nur Suggestivfragen und unsachliche Unterstellungen. Darauf werde ich auch bei Abgeordnetenwatch nicht mehr eingehen, weil sie weder einem akzeptablen Diskussionsstil entsprechen, noch für eine inhaltliche Debatte förderlich sind.

Ich habe in meiner ersten Antwort bereits ausgeführt, warum Kapitaleinkünfte zu besteuern sind und warum die anderen Steuerzahler nur begrenzt an den privat eingegangenen Risiken Einzelner beteiligt werden sollen. An dieser Auffassung und Notwendigkeit ändert sich nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Brunner