(...) registrierungspflichtig und werden somit auf Qualität und Sicherheit überprüft. Durch die verpflichtende Kennzeichnung als Homöopathika sind sie außerdem klar von wirksamkeits-nachgewiesenen Arzneimitteln zu unterscheiden. Auch die Kostenübernahme der Behandlungen von Heilpraktikern funktioniert schon heute bei der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen auf freiwilliger Basis auf Grundlage von Satzungsleistungen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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