Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie besonders dringliche Fälle dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen. Nach Ihrer Schilderung würde Ihr Fall genau zu diesem geschützten Personenkreis gehören.
Insgesamt kommt es aus meiner Sicht darauf an, die Finanzierung der Rente langfristig zu sichern, ohne die soziale Gerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Eine Kopplung an die Lebenserwartung kann dabei ein sinnvoller Baustein sein, sie muss aber mit einem verlässlichen Rentenniveau, einer guten Absicherung für gesundheitlich belastete Beschäftigte und einer solidarischen Finanzierung verbunden werden.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Trotz des funktionierenden Mechanismus zur Diätenanpassung hält sich leider hartnäckig das Bild, dass sich „die Politiker ihre Diäten selbst erhöhen“. Das entspricht nicht den Tatsachen, hat sich aber bislang kommunikativ nicht ausreichend korrigieren lassen. Ich bedaure das ausdrücklich, denn diese Verzerrung beschädigt das Vertrauen in demokratische Institutionen.
Deutschland ist aktuell nach Japan der zweitgrößte Beitragszahler zum Haushalt des IStGH und setzt sich aktiv dafür ein, dass der Gerichtshof möglichst effektiv arbeiten kann und breite Unterstützung in der Staatengemeinschaft findet. Dabei soll es meiner Ansicht nach bleiben.
danke für Ihre Frage! Ich gehöre zu den Erstunterzeichnern des Antrages und unterstütze diesen selbstverständlich.
