Vor allem müssen die Menschen spüren, dass es einen Unterschied macht, wer politische Verantwortung trägt.
Dabei ist die Budgetierung in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nichts Neues. Insbesondere weite Teile der fachärztlichen Versorgung wurden bereits über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung budgetiert.
Deshalb sage ich auch ganz persönlich: Ich habe große Sympathien dafür, an dieser Regelung festzuhalten, und kann mir gut vorstellen, dass wir die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren auch künftig beibehalten.
Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Ob ich einer Rentenreform in der derzeit diskutierten Form am Ende zustimmen werde, stellt sich für mich heute noch nicht.
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie besonders dringliche Fälle dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen. Nach Ihrer Schilderung würde Ihr Fall genau zu diesem geschützten Personenkreis gehören.
Insgesamt kommt es aus meiner Sicht darauf an, die Finanzierung der Rente langfristig zu sichern, ohne die soziale Gerechtigkeit aus dem Blick zu verlieren. Eine Kopplung an die Lebenserwartung kann dabei ein sinnvoller Baustein sein, sie muss aber mit einem verlässlichen Rentenniveau, einer guten Absicherung für gesundheitlich belastete Beschäftigte und einer solidarischen Finanzierung verbunden werden.
