Der Ältestenrat unterstützt mich als Bundestagspräsidentin bei meiner Arbeit. Dort bespreche ich mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen Fragen zum Arbeitsablauf im Parlament. Wann tagen welche Ausschüsse? Welcher Ausschuss soll sich mit einem neuen Gesetzesvorschlag befassen? Wie werden die Rechte der Abgeordneten gewahrt?
Dabei gilt für mich auch als aktives Kirchenmitglied, dass die Kirche ebenso wenig vor Kritik gefeit sein kann, wie die Kritik einer Bundestagspräsidentin an der Kirche geteilt werden muss.
Es wird Aufgabe der jeweils amtierenden Bundesregierung sein, die Erkenntnisse aus dem Bericht zu prüfen und gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD u.a. vereinbart: „Ergänzend zur repräsentativen Demokratie setzen wir dialogische Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages fort.“
Über die Raumverteilung im Deutschen Bundestag entscheidet der Ältestenrat. Dieser setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen sowie dem Präsidium des Deutschen Bundestages zusammen. Ich werde mich im Ältestenrat um Vermittlung bemühen, wenn es zu keiner Einigung unter den Fraktionen kommt.
Die Abgeordneten vertreten somit alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes – auch diejenigen, die sie nicht gewählt haben oder deren gewählte Partei nicht ins Parlament eingezogen ist.
