Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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