Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Tobias Koch
Wir bitten um Verständnis, dass die Entscheidung, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, nicht von Abgeordneten oder dem Bundestag direkt getroffen wird. Zuständig ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Bezüglich Ihrer gestellten Frage verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, vom 10. September 2025
Frau Klöckner MdB ist nicht bekannt, ob die Bundesregierung einen Verkauf von Ölspeichern plant.