Die Frage nach Höhe und Einkommensgrenzen des Elterngeldes liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, konkret beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dort werden die gesetzlichen Grundlagen erarbeitet und über mögliche Änderungen entschieden
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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