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Julia Klöckner
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Frage von Peter B. •

Sind die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates im Bundestag generell öffentlich nachzulesen und wenn ja, wie muss man umgehen um sie nachlesen zu können ? Danke für die Aufmerksamkeit

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung: 

Der Ältestenrat unterstützt mich als Bundestagspräsidentin bei meiner Arbeit. Dort bespreche ich mit den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen Fragen zum Arbeitsablauf im Parlament. Wann tagen welche Ausschüsse? Welcher Ausschuss soll sich mit einem neuen Gesetzesvorschlag befassen? Wie werden die Rechte der Abgeordneten gewahrt?

Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten kommt, hilft der Ältestenrat häufig dabei, Konflikte in konstruktiver Atmosphäre zu klären – mit dem Ziel, Lösungen zu finden, die für alle Fraktionen akzeptabel sind. Der Ältestenrat gibt Empfehlungen und Vorschläge ab, von denen das Plenum in aller Regel noch abweichen kann.

Die Arbeit des Ältestenrates braucht Vertraulichkeit. Die Protokolle der Sitzungen sind darum nicht-öffentlich.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Herzliche Grüße
Julia Klöckner

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