Am 21.1.26 erzählte die LDI im Rechtsausschuss des Landtags auf Nachfrage, es gäbe 0 legislativen Bedarf zu Abhilfebefugnissen (JI-Richtlinie). Warum die Lüge iSv Art. 46 I lit. a-c JI-Richtlinie?
Anders als Sie (zu Recht) ausführen (https://tinyurl.com/5fcu79sp), erzählte Bettina Gayk (Behördenleitung der LDI, ex-Mitarbeiterin aus dem IM NRW von H. Reul, die im Rahmen eines tt. Verwaltungsrichter M. Engeler (https://tinyurl.com/y7uyvtcv) unionsrechtlich illegalen, da intransparenten Stellenbesetzungsverfahrens u. leider auch ohne Mitbewerbungsmöglichkeit meines Kumpels ins Amt befördert worden war) im Rechtsausschuss des Landtags am 21.1.26 auf Nachfrage von D. Hanses (28:36 ff.): nein, es gäbe 0 legislativen Bedarf zu (aufsichtsbehördlichen bzw. betroffenenrechtlichen) Abhilfebefugnissen nach JI-Richtlinie, der Weg sei das Ziel (15:40). https://tinyurl.com/3b3nen76
Warum hat B. Gayk aus der Behörde, die Ihr Koalitionspartner H. Wüst am liebsten ganz abschaffen würde (https://tinyurl.com/465fu897), dem Landtag & der Öffentlichkeit trotz Pflichten aus Art. 46 I lit. a-c JI-Richtlinie Sand in die Augen gestreut, wenn die LDI nicht inkompetent ist? Warum hat niemand interveniert?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und ihr Interesse an unserer Arbeit im Rechtsauschuss.
Kurz vorweg: Die von Ihnen zitierten Passagen aus der Rechtsausschusssitzung vom 21.1.26 bezogen sich auf zwei an diesem Tag gestellte Fragen. Beide Fragen bezogen sich auf einen konkreten Fall einer nordrheinwestfälischen Staatsanwaltschaft, bei dem es um die Daten von Verdächtigen ging, die sich später als unschuldig herausstellten. Bei den Fragen ging es allerdings nicht um die Abhilfebefugnisse nach der JI-Richtlinie.
Die JI-Richtlinie bzw. ihre Umsetzung in Deutschland ist Gegenstand eines Klageverfahrens, welches die EU-Kommission aktuell gegen Deutschland führt. Grund für dieses Vertragsverletzungsverfahren ist, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht nachgekommen sei. So muss die nationale Datenschutzbehörde über wirksame Abhilfebefugnisse unterschiedlicher Art verfügen. Hierbei handelt es sich jedoch um ein Verfahren auf Bundesebene.
Abschließend möchte ich festhalten, dass sich die Landesbeauftragte in der von Ihnen angesprochenen Sitzung nicht in der von Ihnen dargestellten Weise geäußert hat. Dies ergibt sich auch aus der öffentlich zugänglichen Niederschrift der Sitzung.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Höller

