Am 21.1.26 erzählte die LDI im Rechtsausschuss des Landtags auf Nachfrage, es gäbe 0 legislativen Bedarf zu Abhilfebefugnissen (JI-Richtlinie). Warum die Lüge iSv Art. 46 I lit. a-c JI-Richtlinie?
Anders als Sie (zu Recht) ausführen (https://tinyurl.com/5fcu79sp), erzählte Bettina Gayk (Behördenleitung der LDI, ex-Mitarbeiterin aus dem IM NRW von H. Reul, die im Rahmen eines tt. Verwaltungsrichter M. Engeler (https://tinyurl.com/y7uyvtcv) unionsrechtlich illegalen, da intransparenten Stellenbesetzungsverfahrens u. leider auch ohne Mitbewerbungsmöglichkeit meines Kumpels ins Amt befördert worden war) im Rechtsausschuss des Landtags am 21.1.26 auf Nachfrage von D. Hanses (28:36 ff.): nein, es gäbe 0 legislativen Bedarf zu (aufsichtsbehördlichen bzw. betroffenenrechtlichen) Abhilfebefugnissen nach JI-Richtlinie, der Weg sei das Ziel (15:40). https://tinyurl.com/3b3nen76
Warum hat B. Gayk aus der Behörde, die Ihr Koalitionspartner H. Wüst am liebsten ganz abschaffen würde (https://tinyurl.com/465fu897), dem Landtag & der Öffentlichkeit trotz Pflichten aus Art. 46 I lit. a-c JI-Richtlinie Sand in die Augen gestreut, wenn die LDI nicht inkompetent ist? Warum hat niemand interveniert?

