Wie stehen Sie zum Vertrauensschutz bei der Abschaffung der Rente mit 63?
Ich bin Jahrgang 1966 und werde so Gott will im Jahr 2031 das Alter von 65 erreichen.
Dann habe ich 48 Jahre ununterbrochen gearbeitet. Soll ich bis 67 Jahre arbeiten und
die 50 Jahre Vollerwerbsarbeitszeit vollmachen? Das kann doch nicht der Ernst der
Politiker im deutschen Bundestag sein…
Wäre nicht eine Staffelung möglich…? Zum Beispiel Jahrgang 1966 arbeitet bis 65 Jahre und ein Monat; Jahrgang 1967 bis 65 Jahre und zwei Monate usw. ?
Vielen Dank für Ihre Nachricht zur Rente mit Ihrem konkreten Beispiel. Sie werden mit Ihren 65 Jahren im Jahr 2031 bereits 48 Jahre gearbeitet haben und haben bereits heute eine enorme Lebensarbeitsleistung erbracht. Deshalb fragen Sie sich zu Recht, weshalb Sie bis zur Regelarbeitsgrenze arbeiten sollen. Genau mit dieser Frage hat sich die Alterssicherungskommission zahlenbasiert beschäftigt. Was sich für Sie auf den ersten Blick unfair anfühlt, soll tatsächlich für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die bisherige Regelung wird vorwiegend von Männern und Menschen mit höherem Einkommen und besserer Gesundheit genutzt, während Frauen und Menschen mit Erwerbsunterbrechungen davon weniger profitieren. Nach Ansicht der Kommission sagt die Anzahl der Beitragsjahre nur bedingt etwas darüber aus, wie körperlich oder psychisch belastend das Berufsleben war. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Arbeitsgrenze arbeiten können, sieht die Kommission selbstverständlich besondere Härtefallregelungen vor. Mit Blick auf die steigende Lebenserwartung, die bessere medizinische Versorgung und den angekündigten Härtefallregelungen, kann ich den vorliegenden Vorschlag zur Rentenreform unterstützen. Insbesondere fordert die Alterssicherungskommission mit Blick auf den Vertrauensschutz, dass die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte nur unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes abgeschafft werden könne. Hinsichtlich Ihres Vorschlages bezüglich einer Staffelung, so wird es über die Vorschläge hinaus, selbstverständlich ein umfangreiches Gesetzespaket geben, bei dem alle Facetten und viele Einzelfälle beleuchtet und in ein solches Gesetzespaket gegossen werden.

