Sehr geehrter Herr Hardt, wie stehen Sie zu den Vorstößen von Finanzminister Lars Klingbeil, die Möglichkeit nach einjähriger Haltefrist Kryptowährungen steuerfrei zu veräußern, abzuschaffen?
Ich sehe die Überlegungen kritisch. Die einjährige Haltefrist hat sich bewährt und gilt auch bei Gold oder Fremdwährungen. Eine Abschaffung nur für Kryptowährungen würde die steuerliche Systematik durchbrechen und ist zudem nicht im Koalitionsvertrag vereinbart. Aus Sicht der CDU/CSU gibt es daher derzeit keinen Anlass, die bestehende Regelung zu ändern.

